kulturjobs.netKulturjob: CHOR-SÄNGERIN STIMMFACH 1. SOPRAN
Sänger/in
CHOR-SÄNGERIN STIMMFACH 1. SOPRAN 
Sub-Headline:
MIT VOLLER DIENSTVERPFLICHTUNG 
Bewerbungsfrist bis:
15.05.2025 
Tätigkeitsbeginn:
Datum: 01.09.2025
Name Inserent/in:
OÖ. Theater und Orchester GmbH 
Über Inserent/in:
Das Landestheater Linz und das Bruckner Orchester Linz sind in der ÖO. Theater und Orchester GmbH (TOG) zusammengefasst. Mit mehr als 350.000 Besucher:innen und mehr als 800 Mitarbeiter:innen ist das Unternehmen eine der größten Kultureinrichtungen Österreichs. 
Beschreibung der Tätigkeit:
Für unseren Chor suchen wir zum Beginn der Spielzeit 2025/26 eine


CHOR-SÄNGERIN STIMMFACH 1. SOPRAN
MIT VOLLER DIENSTVERPFLICHTUNG

VORSINGTERMINE NACH VEREINBARUNG


SIE bieten uns
• hervorragende stimmliche Qualität (lyrisch/dramatisches Fach)
• gute Beherrschung der deutschen Sprache (mindestens Niveau B1)
• gute Fähigkeiten in Gehörbildung und Rhythmus
 
Genre:
Chor
Stimmlage:
Sopran
Beschreibung der Anforderung:
Vorzubereitende Arien und Chorstellen für das Vorsingen
 Pflicht-Arie: eine Mozart-Arie

 Weitere drei Arien nach Wahl (davon eine Puccini oder Verismo, Wagner oder Verdi)

 Von den Pflicht- und Wahl-Arien muss eine Arie in deutscher Sprache gesungen werden!

 Chorstellen
• Verdi – Requiem: Nr. 7 – „Libera me domine“
• Wagner – Meistersinger: „Wach auf“ – Chor
• Bizet – Carmen: Nr. 8 – Chor der Zigarettenarbeiterinnen
• Puccini – Turandot – Ziffer 13-19

 Prima Vista singen

Die Chorstellen stehen als Download auf der Website zur Verfügung: www.landestheater-linz.at/Über uns/Offene Stellen
 
Anmerkungen:
Das Monats-Entgelt beträgt derzeit lt. KV mind. € 3.047,67 brutto (für volle Dienstverpflichtung), 14 x jährlich. 
Probeort:
Österreich
PLZ: 4020
Ort: Linz
Bezahlung auf Basis von:
Fixgage
Bewerbung erwünscht per:
Email
Kontakt:
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Betreff „Chor 1. Sopran“ bis spätestens 15. Mai 2025 ausschließlich per E-Mail an Frau Sophie Buchner (buchner@landestheater-linz.at). Im Anschluss erhalten Sie eine Einladung. Diese muss von Ihnen neuerlich bestätigt werden – erst mit dieser neuerlichen Bestätigung Ihrerseits gilt Ihre Anmeldung als fixiert. Fahrtspesen im Zusammenhang mit der Bewerbung können nicht erstattet werden.

Wir weisen höflich darauf hin, dass Kosten im Zusammenhang mit dieser Bewerbung nicht übernommen werden.
 
Link für weitere Info: